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Montag, 26. Januar 2026
High Performance Kupplungsnehmerzylinder
Mittwoch, 19. November 2025
keine Winterreifenpflicht für Motorräder
Es gibt keine Winterreifenpflicht für Motorräder
Gibt es eigentlich gesetzliche Vorschriften für Reifen, etwa eine Winterreifenpflicht, wenn Motorräder in der Winzerzeit bewegt werden?
Nicht alle Halterinnen und Halter von motorisierten Zweirädern können diese Frage sicher mit „Nein“ beantworten, zumal sich diesbezügliche Regelungen in den letzten Jahren mehrfach geändert hatten.
Fakt ist: Die früher einmal geltende Winterreifenpflicht für Motorrad, Roller und Co ist schon lange vom Tisch. Genauer gesagt macht der Gesetzgeber keine Vorgaben mehr, wie ein Motorrad oder Roller bei winterlichen Bedingungen bereift sein muss. Vielmehr führt die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften einspurige Kraftfahrzeuge (vom Leichtmofa bis zum Motorrad) unter den Ausnahmen von der Winterreifenpflicht.
Wer ungeachtet der Wetterlage mit dem Einspurfahrzeug losfährt, der sollte bei winterlichen Fahrbahnbedingungen (Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, Glatteis) allerdings beachten, dass dann laut Gesetz nur unvermeidliche Fahrten (und nur bei Fehlen einer Verkehrsmittelalternative) erlaubt sind, und die auch nur mit höchstens 50 km/h (§2 Abs. 3a StVO).
Übrigens: Auch für Pkw gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Laut Straßenverkehrsordnung gilt für sie (wie auch für Quads) nur eine situative Pflicht. Das bedeutet, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen (oder Allwetterreifen bzw. Ganzjahresreifen) fahren darf.
Montag, 3. November 2025
Winterreifenpflicht
Ab dem 01.10.2024 tritt eine Regelung in Kraft, die besagt, dass die M+S-Kennzeichnung allein nicht mehr ausreichend ist. Winterreifen müssen zusätzlich das Alpine-Symbol tragen. Eine wichtige Ausnahme: Mopeds, Roller* und Motorräder* sind von dieser Regelung ausgenommen.
Laut § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur gefahren werden, wenn alle Räder mit Winterreifen ausgestattet sind, die den Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Für Nutzfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gilt, dass mindestens die Räder der permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen mit Winterreifen ausgestattet sein müssen.
Winterreifen sind gemäß § 36 StVZO Reifen, die das Alpine-Symbol tragen, das verbindliche Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit von Winterreifen bei winterlichen Straßenbedingungen definiert.
Von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen sind:
- Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- einspurige Kraftfahrzeuge (wie Motorräder)
- Stapler gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- motorisierte Krankenfahrstühle
- Einsatzfahrzeuge bestimmter Organisationen, wenn keine passenden Winterreifen verfügbar sind
- Spezialfahrzeuge, für die keine geeigneten Winterreifen vorhanden sind
Für diese Fahrzeuge gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht, was bedeutet, dass vor Fahrtantritt geprüft werden muss, ob die Fahrt notwendig ist. Zudem sind während der Fahrt besondere Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten.
*Zweispurige Fahrzeuge sind solche, bei denen der Abstand zwischen den Aufstandsflächen der Reifen größer als 465 mm ist. Diese Fahrzeuge müssen derzeit mit M+S-Reifen (Alpine-Symbol) ausgestattet sein. Dazu zählen unter anderem Can-Am Spyder, Piaggio Ape und andere dreirädrige Fahrzeuge.
Montag, 6. Januar 2025
Jetzt auch per WhatsApp erreichbar
Frohes neues Jahr 2025
Wir wünschen allen Kunden ein frohes neues Jahr 2025. Bleibt alle gesund und habt eine tolle neue Saison.
Wir sind ab jetzt auch per WhatsApp erreichbar unter der Telefonnummer:
044232734.
Wenn Ihr mir eine Anfrage schickt, dann bitte mit Namen, Motorradmodell und Grund der Anfrage.
Wenn das Fahrzeug bei uns bekannt ist, reicht auch das Kennzeichen.
Vielen Dank
Jens Reemtsma
Mittwoch, 13. November 2024
Motorradtransport zum Trans Euro Trail in Portugal – Frühjahr 2025
Motorradtransport zum Trans Euro Trail in Portugal – Frühjahr 2025
Für alle Motorradbegeisterten, die den Trans Euro Trail in Portugal erleben wollen, bieten wir 2025 wieder einen professionellen Transportservice an. Ihr habt die Möglichkeit, euer Motorrad bequem und sicher von Wilhelmshaven nach Faro und zurück transportieren zu lassen.
Transportdetails:
- Abholung: Mitte Februar 2025 in Wilhelmshaven
- Bereitstellung in Portugal: Die Motorräder stehen vom 01.03.2025 bis zum 15.03.2025 in Faro zur Verfügung
- Rücktransport: Direkt im Anschluss zurück nach Wilhelmshaven
- Inklusive Gepäcktransport: Sämtliches Gepäck und Motorradbekleidung werden zusammen mit dem Motorrad transportiert, sodass ihr vor Ort sofort startklar seid und euch um nichts Weiteres kümmern müsst.
Diese Tour ist nicht nur für Offroad-Fans attraktiv, sondern auch für Fahrerinnen und Fahrer von Straßenmotorrädern eine wunderschöne Gelegenheit, Portugals Küsten- und Landstraßen auf eigenen Rädern zu erleben. Die Strecke bietet vielseitige Landschaften und ist für alle Motorradtypen geeignet.
Falls gewünscht, können wir außerdem Stützpunkte in Barcelona oder Valencia anfahren, sodass ihr die Route individuell gestalten könnt.
Wichtige Hinweise
Wir bieten ausschließlich den Transport an und übernehmen keine weiteren Reiseleistungen oder Organisation vor Ort. Damit richtet sich unser Angebot an erfahrene Motorradfahrerinnen und -fahrer, die die Planung und Durchführung ihrer Tour selbst in die Hand nehmen möchten.
Haben wir dein Interesse geweckt?
Kontaktiere uns gerne für weitere Informationen und Details zu unserem Transportangebot.




